Was tun, wenn das Kind krank ist?
Diese Rechte haben Eltern
Dass Kinder insbesondere im Winter häufiger krank sind, ist kein Phänomen der Neuzeit. Jedoch stellt es immer mehr Eltern vor zeitliche Probleme. Besonders alleinerziehenden Elternteilen fällt es schwer, die Betreuung der kranken Kinder mit der Arbeitszeit zu vereinbaren. Wenn der Arbeitgeber weniger verständnisvoll mit der Thematik umgeht, kann das zu erheblichem Stress mit dem Chef führen.
Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Laut der Welt ist nach Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Paragraph 45 des Sozialgesetzbuchs V jeder Arbeitnehmer, der unverschuldet fehlt, weiterhin Lohn. Dies impliziert auch den Fall eines kranken Kindes. Und dabei muss es sich nicht zwangsweise um Masern oder Windpocken handeln, sondern es darf auch ein einfacher grippaler Infekt sein. Jeder Elternteil hat den Anspruch bis zu 10 Tage im Jahr aufgrund der Kinderbetreuung zu fehlen. Dafür ist das bürokratisch schwer zugängliche Kinderkrankengeld extra eingerichtet worden.
Was Sie in jedem Falle lassen sollten, ist sich selbst krank zu melden. Das ist rechtlich betrachtet Betrug und kann eine fristlose Kündigung mit sich bringen. Wenn Sie die 10 Tage bereits ausgeschöpft haben, sollten Sie lieber unbezahlten Urlaub einreichen, bevor Sie ihr Arbeitsverhältnis aufs Spiel setzen. Im Optimalfall ist Ihr Kind nicht allzu häufig krank oder die Großeltern nehmen das Kinderhüten auf sich.
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