Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenzusatzversicherungen
Rentenversicherung
Durch die gegenwärtige Rentensituation wird deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung alleine nicht mehr zur Altersvorsorge ausreicht. Es wird deshalb immer wichtiger, größere Einkommensteile dem Konsum zu entziehen und damit die private Altersvorsorge zu betreiben, denn nur so kann das Ziel, versorgt zu sein, mit größtmöglicher Sicherheit erreicht werden.
Rürup Rente
Die Basisrente, umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet, ist eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge. Die Basisrente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, ist allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht. Das heißt der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Riester Rechner
Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales lohnt sich der Abschluss einer Riester-Rente für alle. Durch die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente wird insbesondere Personen mit geringem Einkommen eine Altersvorsorge ermöglicht. Fakt ist, dass in Zukunft eine Altersvorsorge auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, private Altersvorsorge und betrieblicher Alterssicherung gestützt werden muss. Mit dem Riester-Rechner können Sie die verschiedenen Angebote vergleichen und das passende Vertragsangebot für Ihre Riester-Rente finden.
Krankenkassenvergleich
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2010 auf 49.950 Euro festgesetzt (2009: 48.600 Euro). Seit dem 01. Januar 2009 gibt es einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent, der zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte abgesenkt wurde und aktuell bei 14,9 Prozent liegt. Der erhobene Beitrag errechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Aber auch wenn alle gesetzlichen Krankenkassen bundesweit einen einheitlichen Beitragssatz erheben, den die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt hat, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich. Daher lohnt sich ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen durchaus.
Private Krankenversicherungen im Vergleich
Eine private Krankenversicherung können Bürger, deren Einkommen über einer bestimmten Bemessungsgrenze liegen, Beamte und Selbständige abschließen. Ein Vergleich der privaten Krankenkassen ist jedem Bürger zu empfehlen, denn die privaten Krankenkassen bestimmen den zu zahlenden Beitrag bei Vertragsabschluss nach Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und zu versichernder Leistung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitragssatz nicht aus dem Einkommen. Darüberhinaus kann man als Versicherter einer privaten Krankenversicherung selbst entscheiden, welche Risiken im besonderen Maße versichert werden sollen.
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