News: Die neue Grundsteuer

Widerrufsrecht-bei-ImmobiliendarlehenIn aller Munde: Die Grundsteuerreform und in diesem Zuge auch die Abgabe der “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts”, die bis zum 31. Januar 2023 fällig war. In einigen Bundesländern wird bereits über eine Fristverlängerung verhandelt, beziehungsweise schon gewährt. Denn viele Verbraucher sind nach wie vor mit der Abgabe der Erklärung überfordert.

Was ist die Grundsteuer?

Wie der Name schon andeutet, wird die Steuer auf den Grundbesitz erhoben. Das betrifft Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Zahlung erfolgt durch den/die Eigentümer/innen. Falls Gebäude oder Einheiten vermietet werden, kann der Eigentümer die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter/innen umlegen.

Wo kann bzw. muss der Verbraucher seine Erklärung abgeben?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts soll der Verbraucher elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür kann das Portal „Mein Elster“ verwendet werden. Weitere Informationen rund um das Thema Grundsteuer finden Sie hier auf der Seite des www.bundesfinanzministerium.de

 

1. Februar 2023

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