Energiesparlampen umweltgerecht entsorgen

Energiesparlampen entsorgen

Kein bundesweites Rücknahmesystem für Energiesparlampen

Die meisten Verbraucher sehen den Unterschied zwischen herkömmlichen Leuchtmitteln und Energiesparlampen vor allem im Anschaffungspreis und der möglichen Energieersparung. Dass am Ende der Verwertungskette nicht beide Birnen im normalen Hausmüll entsorgt werden sollten, ist vielen leider nicht ganz klar.

Energiesparlampen besitzen einen bestimmten Gehalt an Quecksilber und sollten daher nur an Sondermüll- und Recyclingstellen entsorgt werden - doch dieser Weg ist vielen Verbrauchern in der Praxis zu umständlich.

Zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe hat die Stadt Heidelberg aktuell ein Pilotprojekt für ein freiwilliges Rücknahmesystem für Energiesparlampen im Handel gestartet. So können ausgediente Energiesparlampen (ähnlich wie bei Batterien) direkt in den Geschäften abgegeben werden. Derzeit nehmen nur eine bestimmte Anzahl von Geschäften an dieser Aktion teil. Die Idee allerdings ist gut und theoretisch bundesweit übertragbar. Eine bundesweit einheitliche Regelung für ein Rücknahmesystem wäre für die Zukunft daher wünschenswert.

22. Juli 2009

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  1. Kommentar von pstraske

    Die Bundesregierung hat die Idee eines freiwilligen Rücknahmesystems durch den Handel aufgegriffen und will bei der Entsorgung von Energiesparlampen zukünftig den Handel stärker einbeziehen. Dies geht aus einer Antwort vom 21.12.2009 der Bundesregierung hervor. Wie die Rücknahme von Energiesparlampen im konkreten Fall geregelt werden soll, geht aus der Stellungnahme jedoch nicht eindeutig hervor. Dort heißt es unter anderem:
    „Die Bundesregierung strebt mit dem Ziel einer deutlichen Steigerung der Erfassungsquote von Energiesparlampen aus privaten Haushalten unter anderem eine stärkere Einbindung des Handels in das Management zur ordnungsgemäßen Erfassung und Entsorgung von Energiesparlampen an; dies soll zunächst auf der Basis der Freiwilligkeit erfolgen.“
    Jedoch werden die Verbraucher noch innerhalb diesen Jahres über die Höhe des Quecksilbergehalts in Energiesparlampen aufgeklärt. Außerdem soll der Handel die Öffentlichkeit stärker über die Rücknahmebereitschaft informieren. Hierzu erklärt die Regierung:
    „Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 müssen die Hersteller ab dem 1. September 2010 bei Haushaltslampen, die Quecksilber enthalten, u. a. den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass rücknahmebereite Handelsunternehmen die Öffentlichkeit aktiv über ihre Rücknahmebereitschaft informieren.“

  2. Kommentar von Helmut Kniss

    Die Rücknahme der verbrauchten Energiesparlampen muß dringend vom Gesetzgeber
    geregelt werden. Als Argument höre ich oft: Kaufe keine Energiesparlampen, die kann man ja nicht entsorgen !